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4. Dezember 2010 - Bundesrat Didier Burkhalter will Kosten senken

Nachdem das Parlament im vergangenen Herbst überraschend ein Massnahmenpaket ablehnte, hat der Bundesrat nun in Eigenregie eine Reihe von Kostensenkungsmassnahmen per 1. Januar 2011 beschlossen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Da die Versicherten während eines Spitalaufenthalts Verpflegungskosten einsparen können, sind sie gemäss Krankenversicherungsgesetz dazu verpflichtet, sich an einem Teil der Kosten zu beteiligen. Bisher betrug dieser Beitrag an die Spitalkosten zehn Franken pro versicherte Person und Tag.

Der Bundesrat hat beschlossen, diesen Beitrag an die Spitalkosten auf 15 Franken zu erhöhen. Beitragspflichtig sind neu alle Erwachsenen (ab 26 Jahre). Kinder und junge Erwachsene bis 25 zahlen keinen Spitalbeitrag solange sie noch in Ausbildung sind. Die Verordnungsänderung wird die Kosten zulasten der Grundversicherung um rund 115 Millionen Franken im Jahr reduzieren

Beiträge für Brillen aus Grundversicherung gestrichen

Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an Brillen und Kontaktlinsen wird gestrichen (heute werden pro Kind pro Jahr 180 Franken ausgerichtet, während Erwachsene alle fünf Jahre diesen Beitrag erhalten). Mit dieser Massnahme will der Bundesrat 40 Millionen jährlich einsparen.

Dieser Entscheid hat auf die in den Zusatzversicherungen enthaltenen Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen keinen Einfluss.

Weitere Sparmassnahmen

Zudem hat der Bundesrat eine Reihe von Höchstvergütungsbeiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesenkt. So gelten künftig zum Beispiel tiefere Höchstbeträge für Blutzucker-Messgeräte und Inkontinenzprodukte.

Im Bereich der Medikamente kündigte Burkhalter für das kommende Jahr weitere Einsparungen im Umfang von über 100 Millionen Franken an. Zudem werden in den nächsten Jahren verschiedene Medikamente ihren Patentschutz verlieren und können durch preisgünstigere Generika ersetzt werden.

Neue Leistungen der Grundversicherung

Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung generell die Impfung der Mädchen im Schulalter gegen Humane Papillomaviren (HPV). Für 20- bis 26-jährige Frauen wird die Impfung bis Ende 2012 vergütet. Für diese Leistung wird keine Franchise erhoben.

Zukünftig vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung Magenband- und Magenbypass-Operationen bei Personen mit einem Body Mass Index (BMI) von über 35. Bisher galt ein BMI von über 40. Vor einem Eingriff muss die Patientin oder der Patient jedoch während zwei Jahren erfolglos eine nicht-chirurgische Therapie absolviert haben.

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